Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Vertragsbedingungen für die Zertifizierung und Mitgliedschaft in der Car Carrier Society.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge über die Zertifizierung und Mitgliedschaft in der „Car Carrier Society" zwischen Maximilian Garus, Roggenkamp 1d, 49849 Wilsum (nachfolgend „Society" oder „wir") und den sich bewerbenden bzw. zertifizierten Fahrzeugtransportunternehmen (nachfolgend „Mitglied").
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Eine Mitgliedschaft in der Society steht ausschließlich professionellen Fahrzeugtransportunternehmen offen, nicht Verbrauchern.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Mitglieds erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Registriert sich ein Nutzer zusätzlich für das von der Society betriebene Auftragsportal — sei es als Auftraggeber, der Transportaufträge einstellt, oder als zertifiziertes Mitglied, das Angebote abgibt —, gelten ergänzend zu den vorstehenden Bestimmungen die Regelungen des § 11 dieser AGB. Dies gilt unabhängig davon, ob der Nutzer zugleich zertifiziertes Mitglied im Sinne der §§ 2 ff. ist. Mit Abschluss der Registrierung für das Auftragsportal erkennt der jeweilige Nutzer diese AGB, insbesondere § 11, ausdrücklich als verbindlich an.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Die Society betreibt ein kuratiertes Netzwerk zertifizierter Fahrzeugtransportunternehmen. Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung eines Zertifizierungsverfahrens sowie – bei erfolgreichem Abschluss – die Aufnahme des Mitglieds in das Netzwerk der Society für die Dauer der Zertifizierung.
(2) Die Leistungen der Society umfassen insbesondere:
- Prüfung der eingereichten Nachweise (u. a. Lizenzen, Versicherungen, Gewerbeanmeldung)
- Prüfung der Fahrzeugflotte und Ausstattung
- Referenzaudit und Prüfung der fachlichen Qualifikation
- Persönliches Aufnahmegespräch (Board Review) mit dem Zertifizierungsgremium
- Verleihung des CCS-Siegels sowie einer Zertifizierungsurkunde bei erfolgreichem Abschluss
- Aufnahme in das Mitgliedernetzwerk sowie Präsentation des Unternehmens auf der Internetseite der Society
- Freischaltung des Zugangs zum Auftragsportal der Society, über das das Mitglied Angebote auf eingestellte Transportaufträge abgeben kann
(3) Mit bestandener Zertifizierung erhält das Mitglied für die Dauer der gültigen Zertifizierung automatisch Zugang zum Auftragsportal der Society. Für die Nutzung des Auftragsportals gelten ergänzend die Bestimmungen des § 11 dieser AGB, insbesondere das dort geregelte Umgehungsverbot. Endet die Zertifizierung, endet zugleich der Zugang zum Auftragsportal.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Mit dem Absenden des Bewerbungsformulars gibt das Unternehmen ein Angebot auf Teilnahme am Zertifizierungsverfahren ab. Ein Anspruch auf Durchführung des Verfahrens oder auf Aufnahme in die Society besteht nicht.
(2) Der Vertrag über die Teilnahme am Zertifizierungsverfahren kommt erst durch unsere ausdrückliche Bestätigung (per E-Mail) zustande. Wir behalten uns vor, Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(3) Die Zertifizierung selbst wird nach positivem Abschluss aller Prüfschritte gemäß § 2 Abs. 2 sowie nach Zahlung der Erst-Zertifizierungsgebühr erteilt.
§ 4 Zertifizierungsgebühren und Zahlungsbedingungen
(1) Für die Erst-Zertifizierung wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 2.000,00 € fällig.
(2) Für jede jährliche Re-Zertifizierung wird eine Gebühr in Höhe von 1.500,00 € fällig.
(3) Die Gebühren sind jährlich, jeweils bei (Re-)Zertifizierung, zur Zahlung fällig und ausschließlich per Überweisung auf das von uns mitgeteilte Konto zu begleichen.
(4) Da wir Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG sind, weisen wir keine Umsatzsteuer aus.
(5) Kommt das Mitglied mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, die Nutzung des CCS-Siegels sowie die Präsentation auf der Internetseite bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.
§ 5 Vertragslaufzeit, Verlängerung
(1) Die Zertifizierung wird für eine Mindestlaufzeit von einem (1) Jahr ab Erteilung erteilt.
(2) Eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich. Die Zertifizierung endet automatisch mit Ablauf der Laufzeit, sofern das Mitglied keine Re-Zertifizierung beantragt und die entsprechende Re-Zertifizierungsgebühr gemäß § 4 Abs. 2 entrichtet.
(3) Möchte ein Mitglied die Zertifizierung fortführen, hat es rechtzeitig vor Ablauf der laufenden Zertifizierung einen Antrag auf Re-Zertifizierung zu stellen; Einzelheiten zum Ablauf teilen wir dem Mitglied gesondert mit.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bzw. zum Ausschluss aus wichtigem Grund (§ 7) bleibt unberührt.
§ 6 Pflichten des Mitglieds
Das Mitglied verpflichtet sich,
- während der gesamten Laufzeit der Zertifizierung die der Zertifizierung zugrunde liegenden Voraussetzungen (u. a. gültige EU-Lizenz, gültige Frachtführerversicherung, gültige Gewerbeanmeldung, Flottenstandard) fortlaufend zu erfüllen,
- uns wesentliche Änderungen (z. B. Wegfall der Versicherung, Insolvenz, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften) unverzüglich mitzuteilen,
- das CCS-Siegel sowie den Status als zertifiziertes Mitglied ausschließlich wahrheitsgemäß sowie nur für die Dauer der gültigen Zertifizierung zu verwenden,
- uns wahrheitsgemäße und vollständige Angaben im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens zur Verfügung zu stellen.
§ 7 Ausschluss, außerordentliche Beendigung
(1) Wir sind berechtigt, die Zertifizierung mit sofortiger Wirkung zu widerrufen und das Mitglied aus der Society auszuschließen, wenn
- das Mitglied gegen die in § 6 genannten Pflichten verstößt,
- sich herausstellt, dass im Zertifizierungsverfahren unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden,
- das Mitglied gegen geltendes Recht verstößt oder das Ansehen der Society erheblich schädigt,
- die Zahlung gemäß § 4 trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung ausbleibt.
(2) Im Fall eines Ausschlusses aus wichtigem Grund besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren. Das Recht des Mitglieds zur weiteren Nutzung des CCS-Siegels sowie zur Präsentation auf unserer Internetseite endet mit Wirksamwerden des Ausschlusses.
§ 8 Nutzungsrechte am CCS-Siegel
(1) Mit erfolgreicher Zertifizierung räumen wir dem Mitglied ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, das CCS-Siegel für die Dauer der gültigen Zertifizierung zu Werbe- und Nachweiszwecken zu nutzen.
(2) Das Nutzungsrecht endet automatisch mit Ablauf oder vorzeitiger Beendigung der Zertifizierung. Eine Nutzung des Siegels nach diesem Zeitpunkt ist unzulässig.
§ 9 Haftung
(1) Wir prüfen die im Rahmen der Zertifizierung eingereichten Unterlagen und Angaben mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt. Eine Garantie für die fortlaufende Einhaltung der Zertifizierungsstandards durch das Mitglied gegenüber dessen eigenen Kunden übernehmen wir nicht.
(2) Für Schäden haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung (z. B. Produkthaftungsgesetz).
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, im Rahmen der Zusammenarbeit erlangte vertrauliche Geschäftsinformationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
§ 11 Auftragsportal: Vermittlung von Transportaufträgen, Umgehungsverbot
(1) Funktion des Auftragsportals. Über das Auftragsportal der Society können registrierte Auftraggeber Transportaufträge für hochwertige Fahrzeuge einstellen; zertifizierte Mitglieder können auf diese Transportaufträge Angebote abgeben. Die Society stellt hierfür ausschließlich die technische Vermittlungsinfrastruktur zur Verfügung. Der Transportvertrag über den jeweiligen Auftrag kommt unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem Mitglied zustande, dessen Angebot angenommen wurde; die Society wird nicht Vertragspartei dieses Transportvertrags.
(2) Schutz der Vermittlungsleistung, Umgehungsverbot. Die Vermittlungsleistung der Society, insbesondere die Zusammenführung geeigneter, zertifizierter Transportunternehmen mit Auftraggebern, stellt den wirtschaftlichen Kern des Auftragsportals dar. Zum Schutz dieser Vermittlungsleistung ist es dem Auftraggeber und dem beauftragten Mitglied ab dem Zeitpunkt der Annahme eines über das Auftragsportal vermittelten Angebots (nachfolgend „Vermittelter Auftrag") für die Dauer von 24 Monaten ab Annahme dieses Angebots untersagt, außerhalb des jeweils zugesprochenen Vermittelten Auftrags in geschäftlichen Kontakt zueinander zu treten, soweit dieser Kontakt darauf gerichtet oder dazu geeignet ist, unter Umgehung des Auftragsportals unmittelbar untereinander weitere Transportaufträge anzubahnen, zu vereinbaren oder abzuwickeln (nachfolgend „Umgehung").
(3) Als Umgehung gilt insbesondere, ohne dass es hierauf beschränkt wäre:
- die unmittelbare Anbahnung, Vereinbarung oder Durchführung eines weiteren Transportauftrags zwischen Auftraggeber und Mitglied außerhalb des Auftragsportals;
- das Angebot oder die Aufforderung einer Partei an die andere, künftig direkt, ohne Einschaltung des Auftragsportals, zusammenzuarbeiten;
- die Nutzung von über das Auftragsportal erlangten Kontakt- oder Firmendaten zu einem anderen Zweck als der Durchführung des konkreten Vermittelten Auftrags;
- die Einschaltung verbundener Unternehmen, Mitarbeiter oder sonstiger Dritter, um eine Umgehung im vorstehenden Sinne zu bewirken.
(4) Vertragsstrafe. Für jeden Fall der schuldhaften Umgehung gemäß Abs. 2 und 3 verpflichtet sich die zuwiderhandelnde Partei — Auftraggeber oder Mitglied — zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50.000,00 € an die Society. Die Vertragsstrafe entsteht für jeden einzelnen Verstoß gesondert; bei mehreren umgangenen Aufträgen oder wiederholten Verstößen vervielfacht sich der Anspruch entsprechend der Anzahl der Verstöße.
(5) Weitergehender Schaden, Anrechnung. Die Geltendmachung eines die Vertragsstrafe übersteigenden, der Society tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Schadens bleibt gemäß § 340 Abs. 2 BGB ausdrücklich vorbehalten. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch angerechnet.
(6) Vermutungsregel. Nehmen Auftraggeber und Mitglied innerhalb der in Abs. 2 genannten Frist erkennbar eine erneute geschäftliche Zusammenarbeit im Bereich des Fahrzeugtransports wahr, ohne dass der zugrundeliegende Auftrag über das Auftragsportal eingestellt, vermittelt und dokumentiert wurde, wird vermutet, dass eine Umgehung im Sinne von Abs. 2 und 3 vorliegt. Den beteiligten Parteien bleibt der Nachweis des Gegenteils unbenommen.
(7) Auskunftspflicht. Auftraggeber und Mitglied sind verpflichtet, der Society auf begründetes Verlangen Auskunft über die Umstände einer nach Abs. 6 vermuteten Umgehung zu erteilen und hierzu geeignete Nachweise vorzulegen.
(8) Verhältnis zu sonstigen Rechten. Das Recht der Society, ein Mitglied bei Verstoß gegen das Umgehungsverbot zusätzlich gemäß § 7 aus der Society auszuschließen sowie den Zugang zum Auftragsportal zu sperren, bleibt hiervon unberührt. Gleiches gilt für die Sperrung eines Auftraggeberkontos bei Verstoß gegen diese Bestimmung.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, unser Geschäftssitz in Wilsum.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.